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BGH, 15.02.2000 - 1 StR 39/00 |
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Volltextveröffentlichungen (7)
- HRR Strafrecht
§ 300 StPO; § 397a Abs. 1 StPO; § 397a Abs. 2 StPO
Nebenklage; Prozeßkostenhilfe; Bestellung eines Beistandes; Antragsauslegung - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Antrag auf Bestellung eines Beistandes - Bewilligung von Prozeßkostenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung
- Judicialis
StPO § 300; ; StPO § 397a Abs. 1; ; StPO § 397a Abs. 2; ; StPO § 395 Abs. 1 Nr. 1 lit.c
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 12.05.1999 - 1 ARs 4/99
Akteneingang; Zuständigkeit bezüglich der Bestellung eines anwaltlichen …
Auszug aus BGH, 15.02.2000 - 1 StR 39/00
Die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe gemäß § 397a Abs. 2 StPO, die u.a. eine zusätzliche Bedürftigkeitsprüfung voraussetzt und auch daher für den Nebenkläger ungünstiger ist, kommt nur in Betracht, wenn die Voraussetzungen für die Bestellung eines Beistandes nicht vorliegen (BGH NJW 1999, 2380).